Erneuerbare Energiengesetz novelliert
Erneuerbare Energien Gesetz novelliert
- DJV setzte seine Forderungen durch -
Die Forderungen des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV), Mitglied des Netzwerks Lebensraum Brache, hatten Erfolg: In der am 30. Juni verabschiedeten Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) konnte sich der DJV in drei Punkten durchsetzen:
(1) Großflächigen Maisanpflanzungen wird entgegen gewirkt: Der Einsatz von Mais- und Getreidekorn in Biogasanlagen ist zukünftig auf maximal 60 Prozent begrenzt. Da jedoch eine Vielzahl von Biogasanlagen in der Praxis bereits mit einem Anteil von 30 Prozent Gülle gefahren wird, beträgt der aktuelle Mais- und Getreideanteil 70 Prozent. Dieser Anteil wird deshalb faktisch nur um 10 Prozent reduziert.
(2) Eine weitere Intensivierung der Landnutzung aufgrund hoher Förderungssätze wird abgebremst: Die überzogene Förderung von Großanlangen werden zurückgenommen. Biogasanlagen der Rohstoffklasse 1 werden bis zu einer Bemessungsleistung von 750 KW zukünftig mit 5 Cent/Kilowattstunde (ct/kWh) gefördert. Anlagen bis 5 MW werden mit 4 ct/kWh gefördert.
(3) Die Förderung alternativer Energiepflanzen wurde aufgenommen: Um strukturarme Zweikulturnutzungssysteme mit energetisch hochertragsreichen Pflanzen und wenig Artenvielfalt zu unterbinden, wurden alternative Energiepflanzen (Energie aus Wildpflanzen) in die Förderung aufgenommen. Die Nutzung alternativer Pflanzen wird bald mit 8 ct/kWh gefördert.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Der DJV hatte in einer Stellungnahme im Juni den ersten Gesetzesentwurf bemängelt und Alternativen aufgezeigt.
Download als pdf ...










