Bundeslandwirtschaftsministerium
Bundesumweltministerium
Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Ackerrandstreifen



Die Bezeichnung Ackerrandstreifen wird für den bewirtschafteten Randbereich auf landwirtschaftlichen Nutzflächen verwendet, auf dem eine Anwendung von Herbiziden und Insektiziden unterbleibt. Damit können sich in diesen Bereichen typische bodenbürtige Ackerwildkräuter (Segetalflora) und die an diese angepasste Fauna entwickeln. Nahezu alle Bundesländer fördern im Rahmen von Ackkerrandstreifenprogrammen die Anlage dieser Naturschutzflächen in der Kulturlandschaft.


Vorteile der Ackerrandstreifen
  • Der Vegetations- und Strukturreichtum führt zu hohen Arten- und Individuenzahlen der Tierwelt. Vor allem Blütenbesucher (Bienen, Schmetterlinge etc.) und Wirbeltiere wie Feldhase, Rebhuhn und Fasan profitieren von dem erhöhten Nahrungsangebot in den Ackerrandstreifen.
  • Nützlinge tragen zu einer natürlichen Regulation von Schädlingspopulationen, zum Beispiel der Blattlaus bei, was sich auch auf die angrenzenden Kulturpflanzen auswirkt.
  • Ackerrandstreifen übernehmen eine wichtige Pufferfunktion gegen Stoffein- und -austräge, insbesondere in der Nähe von Gewässern.
  • Durch ihre flächige Anlage tragen Ackerrandstreifen erheblich zum Biotopverbund bei.

Partner

  • Deutsche Wildtier Stiftung
  • International Council for Game and Wildlife Conservation
  • Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
  • Landesjagdverband Hessen e.V.
  • Landesjagdverband Bayern e.V.
  • Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
  • Deutscher Jagdschutzverband e.V.
  • Institut für Wildtierforschung an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
  • Saaten Zeller
Gefördert durch DBU
Gefördert durch FNR