Bundeslandwirtschaftsministerium
Bundesumweltministerium
Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Die Geschichte der Brache

Fast alle heute bestehenden Bracheformen hat es in ökologisch ähnlicher Form in der jüngeren und älteren Agrargeschichte schon einmal gegeben. Allerdings hat sich das Brachlegungsmotiv stark gewandelt. Die traditionelle Brache diente der Bodenerholung, während heute Ackerland primär aus ökonomischen Gründen und aus Gründen der Überschussverwaltung unbestellt bleibt.


Vormoderne Landwirtschaft

Wegen des Düngermangels in der vormodernen Landwirtschaft konnten die Ackerflächen nicht ununterbrochen bestellt werden. Daher wurde im Rahmen der Zweifelderwirtschaft die Hälfe beziehungsweise mit dem Aufkommen der Dreifelderwirtschaft im 8. Jahrhundert ein Drittel der Ackerfläche brach gelassen, wodurch sich der Boden auf diesen Flächen erholen und sich Nährstoffe wieder anreichern konnten. Im darauf folgenden Anbaujahr wechselten die brachgelegten Flächen, so dass die Brache als so genannte Rotationsbrache durchgeführt wurde.

Die Fruchtfolge der Dreifelderwirtschaft erfolgte bis zum Beginn des Spätmittelalters im 13. Jahrhundert individuell auf den Eigentumsflächen. Ab etwa 1200 führten die zunehmende Verdorfung und die Herausbildung des Gemeindewesens zu einer individual-kollektiven Bewirtschaftung der Flur, was gemeinhin unter dem Begriff der Zelgenwirtschaft1 zusammengefasst wird. Das Prinzip der Rotationsbrache wurde auch hier beibehalten, wobei sowohl die Schwarzbrache als auch die Grünbrache zur Anwendung kamen.

In der frühen Neuzeit kam vor allem in der näheren Umgebung der Städte, wo genug natürliche Dünger zur Verfügung standen, die Besömmerung der Brache auf. Die vollständige Besömmerung der Brache, insbesondere mit Futtergräsern, die den Boden mit Stickstoff anreicherten, war ein wichtiges Element der Agrarrevolution von 1780 bis 1850 und führte zur verbesserten Dreifelderwirtschaft.


Heutige Landwirtschaft

Mit der Entwicklung und industriellen Herstellung von mineralischen Düngern in der modernen Landwirtschaft verloren die bodenschonende Anbauweise der Felderwirtschaft und damit auch die Brache mehr und mehr an Bedeutung. In der konventionellen Landwirtschaft ist die Brache vorwiegend zu einem agrarpolitischen Instrument der Überschussverwaltung geworden. So wurde die Flächenstilllegung innerhalb der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Ende der 1980er Jahre erstmals auf freiwilliger Basis zur Begrenzung der landwirtschaftlichen Überproduktion eingeführt, seit 1993/94 war sie als obligatorische Stilllegung verpflichtend vorgeschrieben.

Jüngste Veränderungen auf dem Agrarmarkt haben dazu geführt, dass die verpflichtende Stilllegung seit 2008 ausgesetzt ist. Im Rahmen der Cross-Compliance-Regelungen können aber weiterhin freiwillig landwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung genommen werden, wobei hier die Brache weitestgehend ökonomischen Prinzipien folgt. Hingegen wird die Anlage von Brachflächen in vielen Agrarumweltmaßnahmen als freiwillige Umweltleistung der Landwirte finanziell honoriert.



1Unter Zelge ist ein Komplex von Ackerparzellen zu verstehen, der nach einem durch die Nutzungsberechtigten vereinbarten Modus (Flurzwang) bewirtschaftet wird. Kennzeichnend ist der einheitliche Anbau innerhalb einer Zelge, der im Rahmen der Fruchtfolge wechselt (Dreizelgenwirtschaft). (DIERCKE-Wörterbuch 1997)

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