Förderung

Mehrjärige BuntbracheDem Praxisratgeber liegen Erfahrungen, die in anderen Projekten in Bayern und Hessen gewonnen wurden, zu Grunde. Sie wurden im Projektverlauf überprüft und weiterentwickelt. Es hat sich gezeigt, dass sich die Maßnamen nur dann sinnvoll umsetzen lassen, wenn Landwirte, Jagdgenossenschaften, Jäger, deren Verbände sowie Behörden, Kommunen, Landschaftspflegeverbände, Naturschutzverbände und andere in der Fläche wirkende Akteure partnerschaftlich zusammenarbeiten. Im Projekt "Lebensraum Brache" werden die Ansaaten aus Mitteln der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und der Bundesländer Hessen und Bayern über die Jagdabgabe finanziert. Die Landesjagdverbände koordinieren die Mittelverteilung. In beiden Ländern beteiligen sich Jagdgenossenschaften, Landwirte und Jäger an den Kosten für die Flächenvorbereitung, Ansaat und Pflege.

Akteure vor OrtGeeignete Förderprogramme für Blühflächen, Blüh- und Schonstreifen im Rahmen der Agrarumweltprogramme, die eine wildtiergerechte Gestaltung von Maßnahmeflächen ermöglichen, werden in einigen Bundesländern angeboten. Um Ackerflächen wildtierfreundlich zu gestalten, können neben den Fördermaßnahmen im Rahmen der Agrarumweltprogramme auch die EU-Stilllegungsflächen genutzt werden. Letztere werden meist für ein Jahr stillgelegt. Dies kann jedoch auf der gleichen Fläche auch in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren erfolgen. Dabei sind die entsprechenden Richtlinien zur Flächenstilllegung genauestens zu beachten, um Förderungsausfälle oder Sanktionen zu vermeiden. Bei langfristigen Stilllegungen oder bei Flächen, die im Umgriff wertvoller Biotope liegen, sollte aus naturschutzfachlicher Sicht bei der Maßnahmenplanung die Möglichkeit der Selbstbegrünung miteinbezogen werden.










